Ukraine: Bis 31.08. visumfreie Einreise & erlaubter Aufenthalt. Ab 01.06. Wechsel aus AsylbLG ins SGB
Gestern und heute gab es zwei wesentliche Beschlüsse, die für Geflüchtete aus der Ukraine bedeutsam sind.
- Wird die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung verlängert. Ein rechtmäßiger Aufenthalt ist damit bis 31.08. möglich.
- Ab 01.06. soll der Leistungskreis von AsylbLG auf das SGB geändert werden.