Ukraine: Bis 31.08. visumfreie Einreise & erlaubter Aufenthalt. Ab 01.06. Wechsel aus AsylbLG ins SGB

Gestern und heute gab es zwei wesentliche Beschlüsse, die für Geflüchtete aus der Ukraine bedeutsam sind.

  1. Wird die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung verlängert. Ein rechtmäßiger Aufenthalt ist damit bis 31.08. möglich.
  2. Ab 01.06. soll der Leistungskreis von AsylbLG auf das SGB geändert werden.
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